Der im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ergangene Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.
§ 88 SächsPersVG.
§§ 78, 83a, 90, 91, 92, 92a ArbGG.
BVerwG, Beschl. v. 8. März 2010 – 6 PB 47.09 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-26 |
Seiten 355 - 356
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