Betrachtet man die zurückliegenden Jahre und die perspektivische Entwicklung in der öffentlichen Verwaltung so ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Veränderungen im Aufgabenspektrum von Dienststelle und Personalvertretung eingetreten ist beziehungsweise noch eintreten wird. Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie eine generelle Neuausrichtung unter den Schlagworten „Verwaltungsmodernisierung“ und „Moderner Staat“ haben eine Neubestimmung des Aufgabenspektrums und einen Wandel im täglichen Miteinander für die nach den Personalvertretungsgesetzen handelnden Partner mit sich gebracht. Zielvereinbarungen bestimmen den Alltag. Es wird sich in den Verwaltungen eine neue Führungskultur entwickeln. Ausschließliche fachliche Qualifikation wird nicht ausreichen den modernen Anforderungen zu genügen.
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