Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 123 Abs. 1 VwGO.
§ 178 Abs. 2, § 180 Abs. 6 SGB IX.
Der Verzicht auf ein im Anforderungsprofil gefordertes zwingendes Eignungskriterium ist nicht sachlich gerechtfertigt, wenn es zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung einen Bewerber gibt, der es erfüllt.
BVerwG, Beschl. v. 22.9.2021 – 1 W-VR 7/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-18 |
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