Die aktuellen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen haben wieder einmal bewiesen, wie lückenhaft und unausgereift die derzeitigen Wahlvorschriften sind. Dadurch kommt es regelmäßig zu Fehlern bei der Wahldurchführung und in der Folge zu einer immer weiter ansteigenden Zahl von Anfechtungsverfahren. Vor diesem Hintergrund stellt dernachfolgende Beitrag dar, welche dringend korrekturbedürftigen Problembereiche in der Wahlpraxis bestehen und warum diese Defizite im Rahmen der anstehenden Novellierung des SGB IX vom Gesetzgeber behoben werden sollten.
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