Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 8. September 2010 bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Regierungsfraktion das Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung und damit am 6. Oktober 2010 in Kraft getreten. Das Änderungsgesetz beruht auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung und einer Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses , der am 29. Juni 2010 eine Anhörung durchgeführt hat. Die Beschlussempfehlung entspricht dem Änderungsantrag der Regierungsfraktion der SPD. Gegenstand des Gesetzes sind zahlreiche Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) in Artikel 1, eine Änderung der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz in Artikel 2 durch die Anhebung der Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung für von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz und für mindestens mit der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit freigestellte Personalratsmitglieder und Übergangsregelungen in Artikel 3.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-30 |
Seiten 204 - 215
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