Im Streit um den zeitlichen Umfang von (Teil-)Freistellungen von Personalratsmitgliedern ist nur der Personalrat antragsbefugt. Den einzelnen Mitgliedern des Personalrats kommt keine Sachlegitimation zu, weil sie nicht unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen sind.
§ 42 Abs. 3 PersVG NW.
VG Arnsberg, Beschluss vom 17. 11. 2008 – 20 L 697/08.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-30 |
Seiten 189 - 190
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