Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zählte es zu den Leitlinien der letzten Personalrechtsreformen, der individuellen Leistung größere Bedeutung für das Dienstverhältnis zu verschaffen. Während auf der deutschen Seite verschiedene Leistungsanreize unterhalb der Ebene der Beförderung in das bestehende Recht eingepasst wurden, hat in der Schweiz eine Totalrevision des Personalrechts stattgefunden. So besteht im heutigen deutschen Recht vergleichsweise eine Mehrzahl an explizit zur Leistungsförderung konzipierten Maßnahmen. Der schweizerische Aufbau mit der Gehaltsentwicklung als zentralem Anreiz wirkt demgegenüber in sich geschlossener. Zwar ist in keinem der Länder die Resonanz auf die geschaffenen Anreize ausschließlich positiv. Zudem sind bestehende Optionen, nach der Leistung zu differenzieren, teils nur unvollkommen ausgeschöpft worden. Dennoch lässt sich übereinstimmend ein weiterer Ausbau des Leistungsbezugs für die Zukunft voraussehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-30 |
Seiten 392 - 402
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