Maßnahmebegriff bei Leistungsprämien, HessVGH, Beschl. v. 2. 12. 2004 – 22 TH 3429/02 –
Werden durch den Dienststellenleiter Handreichungen und Empfehlungen für die Anwendung einer Rechtsverordnung gegeben, so fehlt es jedenfalls dann an einer Maßnahme im Sinne des § 69 HPVG, wenn der Dienststellenleiter klarstellt, dass die Handreichungen und Empfehlungen keinen Anordnungscharakter haben.
§§ 69, 74 Abs. 1 Nr. 13, HPVG.
§ 83 Hess Leistungsprämien- und Zulagenverordnung – HLPZVO.
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