Die Maßnahme des Schulleiters, mit welcher er für die Präsenztage zur allgemeinen Lehrerkonferenz einlädt, den Beginn der Abteilungskonferenzen festlegt und anordnet, dass Teamabsprachen sowie Klassen- und Fachkonferenzen stattzufinden haben, ist als Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal nach § 86 Abs. 2 HmbPersVG mitbestimmungsfrei.
§ 86 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HmbPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 5. April 2011 – 6 P 1.10 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-24 |
Seiten 424 - 426
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