Der Einsatz erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten („Ein-Euro-Jobs“) in der Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen.
§§ 4, 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 Rh-Pf. PersVG.
§§ 16, 44 b SGB II.
BVerwG, Urt. v. 21. März 2007 – 6 P 4.06 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-30 |
Seiten 483 - 490
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