Eine vom Dienststellenleiter angeordnete amtsärztliche Untersuchung gegenüber Beschäftigten der Dienststelle i. S. d. § 1 Abs. 1 TV-L unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats aufgrund dessen personalvertretungsrechtlicher Allzuständigkeit nach § 73 Abs. 1, § 78, § 80 LPersVG, wenn der Betroffene dies beantragt.
§§ 73 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 1, 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15, 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11, 80 Abs. 2 Nr. 7 LPersVG.
Art. 20 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG.
Art. 1 Abs. 4, 77 Abs. 2 LV.
OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.11.2013 – 5 A 10777/13.OVG – (n. rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-20 |
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