Das Mitbestimmungsrecht des § 74 Abs. 1 Nr. 3 HPVG erstreckt sich auch auf die nach § 5 Abs. 1 S. 1 HDSG vorzunehmende Bestellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des bzw. der behördlichen Datenschutzbeauftragten.
§ 5 Abs. 1 Satz 1, 2, 3 DSG HE.
§ 74 Abs. 1 Nr. 3 PersVG HE.
§ 14 GleichstG HE.
VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 7.10.2013 – 23 K 2271/13.F.PV –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-21 |
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