Mitbestimmung bei der Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Behörden
Die Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulverwaltung (§ 12 Satz 3 EvaluationsV O) stellt – anders als die Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. 5. 2000 – PL 15 S 2514/99 –, PersV 2000, 528) – keine Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten dar und unterliegt daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 79 Abs. 1 Nr. 12 LPVG.
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