Die Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulverwaltung (§ 12 Satz 3 EvaluationsV O) stellt – anders als die Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. 5. 2000 – PL 15 S 2514/99 –, PersV 2000, 528) – keine Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten dar und unterliegt daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 79 Abs. 1 Nr. 12 LPVG.
§ 79 Abs. 1 Nr. 12 LPVG-BW.
§ 114 Abs. 3 SchulG-BW.
§ 12 EvaluationsVO.
VGH B-W, Beschl. v. 27. 1. 2009 – PL 15 S 1/07 – (n.rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-24 |
Seiten 305 - 309
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