Mitbestimmung bei der Einstellung von Zivildienstleistenden, Nds. OVG , Beschl. v. 30. 11. 2005 – 18 LP 18/02 –
Die „Einstellung“ von Zivildienstleistenden unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats der Beschäftigungsstelle. Zivildienstleistende sind nicht Beschäftigte i. S. v. § 4 Abs. 2 NPersVG, weil sie nicht von der Personalvertretung ihrer Beschäftigungsdienststelle repräsentiert werden. Die Beteiligung der Zivildienstleistenden ist gemäß § 37 ZDG durch das Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden abschließend geregelt.
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