Wird hinsichtlich der teilweisen oder vollen Ablehnung des Urlaubsantrags zwischen dem einzelnen Beschäftigten und der Dienststellenleitung kein Einverständnis erzielt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 80 Abs. 2 Nr. 10, 2. Alt. LPersVG gegeben.
§ 80 Abs. 2 Nr. 10, 2. Alt. LPersVG Rhld.-Pf.
OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 30.4.2014 – 5 A 10136/14.OVG – (n.rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-21 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: