Die Entscheidung über eine Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit nach § 19 Abs. 2 TV-BA unterliegt nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BPersVG der Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung. Bei einer beabsichtigten Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit nach § 19 Abs. 2 TV-BA bedarf es zur Unterrichtung des Personalrats sowohl der Angabe, welche Beschäftigten überhaupt für eine Verkürzung der Entwicklungsstufenlaufzeit in Betracht gekommen wären, als auch der Angabe, welche Umstände für die getroffene Auswahlentscheidung maßgeblich gewesen sind.
§§ 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG.
§ 19 Abs. 2 TV- BA.
OVG NRW, Beschl. v. 14. 5. 2013 – 20 A 83/12.PVB – (n.rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: