Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von TdL – Richtlinien
1. Die Entscheidung über die Anwendung der Richtlinien der TdL über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfüllt den Mitbestimmungstatbestand nach § 80 Abs. 1 Nr. 8 RhPPersVG (Fragen des Arbeitsentgelts in der Dienststelle einschließlich der Entgeltsysteme, Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, Einführung und Anwendung von Entgeltmethoden sowie deren Änderung).
2. Maßnahmen oberster Dienstbehörden, die sich auf Beschäftigte im Geschäftsbereich anderer oberster Dienstbehörden erstrecken, fallen in den Anwendungsbereich des § 53 Abs. 3 RhPPersVG.
§ 53 Abs. 3 RhPPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 25.4.2014 – 6 P 17.13 –
(hebt OVG Koblenz vom 2.10.2013 – OVG 5 A 10534.13.OVG – PersV 214, 68 – auf)
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