Mitbestimmung bei Führungskräften, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. 01. 2005 – PB 15 S 1712/03 –
Zur Frage, ob ein Mitarbeiter aus der zweiten Führungsebene einer Betriebskrankenkasse eine Angestelltenstelle bekleidet, die einer Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts entspricht.
§ 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. 01. 2005 – PB 15 S 1712/03 – (Rechtsbeschwerde zugelassen)
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.