§ 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG.
Eine für einen einzelnen Beschäftigten vorgesehene (Qualifizierungs-)Maßnahme, die aufgrund eines nach einer Geschäftsanweisung zur Personalentwicklung und Qualifizierung erstellten individuellen Entwicklungsplans erfolgt, unterliegt nicht unter dem Gesichtspunkt der Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11 4.2019 – 20 A 3550/18.PVB –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-23 |
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