Soweit der Grundlagenerlass über die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst die beratende Teilnahme eines Lehrerratsmitglieds in der Auswahlkommission einführt, unterliegt er als Auswahlrichtlinie nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 14 LPVG NRW der Mitbestimmung, und zwar unabhängig davon, ob ein solches Beratungsrecht tatsächlich besteht. Eine Frist, innerhalb der das Angebot vom ausgewählten Bewerber angenommen werden muss, ist keine Auswahlrichtlinie.
§ 72 Abs. 4 S atz 1 Nr. 14 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschluss vom 6.10.2010 – 16 A 1 539/09.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-25 |
Seiten 147 - 149
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