§§ 69 Abs. 1 und 2 Satz 1, 74 Abs. 1 Nr. 4a, 74 Abs. 3 Nr. 14, 82 Abs. 1 und 4 BPersVG.
Das Recht zur Mitbestimmung über das Absehen von einer Ausschreibung von Dienstposten (§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG) besteht nicht, wenn der Dienstherr zum Ausdruck bringt, er sei für die Entscheidung über einen Verzicht auf eine Ausschreibung nicht zuständig.
BVerwG, Beschl. v. 1.4.2015 – 5 P 8.14 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-25 |
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