Mitbestimmung der Stufenvertretung bei Ausschreibung
§§ 69 Abs. 1 und 2 Satz 1, 74 Abs. 1 Nr. 4a, 74 Abs. 3 Nr. 14, 82 Abs. 1 und 4 BPersVG.
Das Recht zur Mitbestimmung über das Absehen von einer Ausschreibung von Dienstposten (§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG) besteht nicht, wenn der Dienstherr zum Ausdruck bringt, er sei für die Entscheidung über einen Verzicht auf eine Ausschreibung nicht zuständig.
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