1. Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats sowie zur Bedeutung der beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (wie Beschluss vom 31.5.2017 – 6 LP 37/16).
2. Bei einer an einen einzelnen Arbeitnehmer gerichteten Anordnung, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, handelt es sich um eine personelle Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn.
§ 5 Abs. 1 EFZG.
Art. 47 Abs 1 BremLV.
§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 65 Abs. 1 und Abs. 3 BremPersVG.
OVG Bremen, Beschl. v. 31.5.2017 – OVG 6 LP 54/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-23 |
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