Mitbestimmungspflicht bei der Einführung eines Konferenzsystems zur Aufzeichnung von Redebeiträgen in Gemeinderatssitzungen durch die Geschäftsordnung
Bei der Einführung eines Konferenzsystems zur Aufzeichnung von Redebeiträgen in Gemeinderatssitzungen durch die Geschäftsordnung handelt es sich um die mitbestimmungspflichtige Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung, die dazu geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
VG Sigmaringen, Beschl. v. 2.8.2017 – PL 11 K 499/17 –
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