§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, Nr. 12 LPersVG Berlin.
Die Ausstattung der Polizei mit Schusswaffen und entsprechendem Zubehör (Leuchtpunktvisier, Zielbeleuchtung, Handgriff, Waffentragegurt u. ä.) stellt keine Maßnahme zur Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 LPersVG Berlin dar und ist daher nicht mitbestimmungspflichtig.
(Leitsatz aus den Gründen)
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.9.2020 – 60 PV 11.19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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