§ 67 Abs. 1 Nr. 11 LPersVG a. F.
§ 67 Abs. 1 Nr. 12 LPersVG n. F.
§ 67 Abs. 1 Nr. 11 (neu Nr. 12) LPersVG LSA ist dahingehend auszulegen, dass der Personalrat – wie auch bei der Beurlaubung aus familiären Gründen – ausschließlich bei einer Ablehnung des Antrages auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mitbestimmt, nicht hingegen im Falle einer Ablehnung eines Antrages auf nicht familienbezogene Teilzeitgewährung bzw. nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) oder bei der Ablehnung eines Antrages auf Altersteilzeit.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.1.2021 – 5 L 1/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: