Mitbestimmungsrecht bei Absehen von Ausschreibung eines Dienstpostens
1. Die Erfolgsaussichten eines abstrakten Feststellungsantrags in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen.
2. Zu den Voraussetzungen für eine (ausnahmsweise) Unbeachtlichkeit einer erklärten Zustimmungsverweigerung des Personalrats.
3. Im personalvertretungsrechtlichen Sinne des § 78 Abs. 5 Nr. 1 BPersVG ist „Gesetz“ jede geschriebene oder ungeschriebene Rechtsnorm, „Verwaltungsanordnung“ jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf ihre Form ankommt, und „gerichtliche Entscheidung“ auch eine vom Einzelfall losgelöste Grundsatzentscheidung oder gefestigte Rechtsprechung.
§ 70 Abs. 3 Satz 4, § 78 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 5 Nr. 1, 2 BPersVG.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10.5.2023 – 17 LP 3/22 –
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten € 6,42* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.