§ 83 Abs. 4 Satz 4, § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PersVG BE.
Die Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten unterliegt nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PersVG BE als Gestaltung mobiler Arbeitsplätze der Mitbestimmung des Personalrats.
BVerwG, Beschl. v. 24.11.2021 – 5 P 7/20 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 261.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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