Der Beschluss des Präsidiums der Freien Universität Berlin über die Festsetzung eines Betriebsurlaubs für die Jahreswechsel 2020/2021 bis 2023/2024 unterliegt dem Mitbestimmungsrecht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG Berlin.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG Berlin.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.4.2021 – 60 PV 12/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-23 |
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