Mitbestimmungsrecht bei Festsetzung eines Betriebsurlaubs für Jahreswechsel
Der Beschluss des Präsidiums der Freien Universität Berlin über die Festsetzung eines Betriebsurlaubs für die Jahreswechsel 2020/2021 bis 2023/2024 unterliegt dem Mitbestimmungsrecht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG Berlin.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG Berlin.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.4.2021 – 60 PV 12/20 –
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