Auch die wiederholte Verlängerung eines Arbeitsvertrags über die Regelaltersgrenze hinaus durch Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes gemäß § 41 Satz 3 SGB VI ist nicht mitbestimmungspflichtig (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 10.11.2016 – PL 15 S 2083/15 –, juris). Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Arbeitsvertragsparteien die Verlängerung des Arbeitsvertrags zu Recht auf § 41 Satz 3 SGB VI gestützt haben.
§ 75 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 10 LPVG BW.
§ 41 Satz 3 SGB VI.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.3.2021 – PL 15 S 3539/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-23 |
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