§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 LPersVG Berlin.
§ 78a BBesG Berlin.
§ 44 TV-L.
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Zustimmung des Personalrats zu einer außertariflichen Erstreckung von beamtenrechtlichen Zulagen auf weitere Beschäftigte nach den Umständen auch künftige Zulagen erfassen kann – im konkreten Fall bejaht.
(Leitsatz aus den Gründen)
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2020 – 60 PV 1/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-26 |
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