§ 79 Abs. 1, § 85 Abs. 1 Nr. 10 PersVG Berlin.
§ 78a BesG Berlin.
§ 44 TV-L.
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach Maß gabe des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Gewährung einer „Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage“, die nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte regulär nicht vorgehsehen ist, mitbestimmungsbedürftig ist.
(Leitsatz aus den Gründen)
VG Berlin, Beschl. v. 16.1.2020 – 61 K 5.10 PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: