§ 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG.
Wird in einer Dienststelle die Topfwirtschaft praktiziert, besteht ein Mitbestimmungsrecht aus § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG wegen der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, wenn einem Beamten, der nicht nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO besoldet ist und bislang einen gebündelten, nach den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 BBesO bewerteten Dienstposten innehat, ein fest nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewerteter und nicht mit einer Planstelle hinterlegter Dienstposten übertragen wird.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2020 – 20 A 4217/18.PVB –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-25 |
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