Zum Erfordernis einer kollektiven Regelung für die Frage des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW bei einer Maßnahme zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie zur Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (hier verneint bei der Umsetzung von Schulsekretärinnen).
§ 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW.
OVG NR W, Beschl . v. 25. 1. 2 012 – 20 A 1 99/10.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.08.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-25 |
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