Mitbestimmungstatbestand: „Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit“, OVG NRW, Beschluss vom 10. 12. 2003 – 1 A 556/02.PVL –
Die Bestellung eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit i. S. v. § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) unterliegt ebenso wie die Bestellung einzelner freiberuflicher Betriebsärzte bzw. Sicherheitsfachkräfte der Mitbestimmung des Personalrats nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 LPVG NRW (im Anschluss an den Beschluss des Fachsenats vom 6. 3. 1996 – 1 A 3846/94.PVL –).
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