Mitbestimmungstatbestand: Geltendmachung von Ersatzansprüchen, BVerwG, Beschluss v. 27. Januar 2006 – 6 P 5.05 –
Der auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gestützte Anspruch des Dienstherrn auf Erstattung überzahlter Bestandteile von Gehältern, Löhnen oder Bezügen ist kein Ersatzanspruch im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG; seine Geltendmachung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
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