Mitbestimmungstatbestand „Privatisierung“, BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2003 – 6 P 8.03 –
1. Die Mitbestimmung des Personalrats bei Privatisierungen gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG begegnet keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die Entscheidung der Dienststelle, ihre Posteingänge nicht mehr selbst vom Hauptpostamt abzuholen, sondern sich von der Deutschen Post AG zustellen zu lassen, ist gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG mitbestimmungspflichtig.
§ 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG
BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2003 – 6 P 8.03 – (hebt OVG NW, PersV 2003, 428 auf)
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