1. Die Mitbestimmung des Personalrats bei Privatisierungen gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG begegnet keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die Entscheidung der Dienststelle, ihre Posteingänge nicht mehr selbst vom Hauptpostamt abzuholen, sondern sich von der Deutschen Post AG zustellen zu lassen, ist gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG mitbestimmungspflichtig.
§ 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG
BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2003 – 6 P 8.03 – (hebt OVG NW, PersV 2003, 428 auf)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-01-01 |
Seiten 42 - 44
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