1. Der Mitbestimmungstatbestand des § 67 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA „Einstellung und Eingruppierung“ enthält die beiden eigenständigen Mitbestimmungstatbestände „Einstellung“ und „Eingruppierung“.
2. Der aus Zustimmung aufgerufene Personalrat kann der Einstellung zustimmen und zugleich der Eingruppierung widersprechen.
3. § 67 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA erlaubt es dem Personalrat, der von der Dienststelle beabsichtigten Einstellung eines Arbeitnehmers zuzustimmen und zugleich der vorgesehenen Eingruppierung zu widersprechen; in diesem Fall hat die übergeordnete Dienststelle auf Verlangen des Personalrats das Stufenverfahren einzuleiten. (zu 3. Amtlicher Leitsatz; 1 u. 2. Leits. d. Red.)
§ 67 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA.
BVerwG, Beschl. 22. Oktober 2007 – 6 P 1.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-28 |
Seiten 103 - 105
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