Mitwirkung bei der Aufhebung einer Schule, BVerwG, v. 24. Februar 2006 – 6 P 4.05 –
Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.
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