Die an ihre Beschäftigten gerichtete Anordnung einer Dienststelle, mit welcher in einer innerdienstlichen Angelegenheit eine höherrangige Verwaltungsvorschrift konkretisiert wird, unterliegt der Mitwirkung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.
§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 11. 12. 2012 – 6 P 2.12 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-26 |
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