1. Das Mitwirkungsrecht des Personalrats bei Stellenausschreibungen gilt auch für Beschäftigte an Theatern, die nach dem Bühnennormalvertrag beschäftigt werden.
2. Dieses Mitwirkungsrecht erstreckt sich auch auf die Entscheidung des Dienststellenleiters darüber, ob Stellen dienststellenintern auszuschreiben sind.
§§ 72, 73 NWPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 9. Januar 2007 – 6 P 6.06 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-28 |
Seiten 520 - 523
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