Mobbing betrifft ein soziologisches Phänomen, das sich vom Tatbestand her schwer fassen lässt. Seit ca. 10 Jahren avanciert es aber zum „Dauerbrenner“ in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Das liegt auch daran, dass die Zunahme von inner- und außerbetrieblichen Stressfaktoren antisoziales Verhalten fördert. In der Judikatur hat sich mittlerweile ein fester Begriffskern für das Phänomen herausgebildet, der sich aus einer Gesamtschau verschiedener Indikatoren ableitet. Die potentiellen Rechtsfolgen erstrecken sich von Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers (und daran anknüpfende Maßnahmen) bis hin zu Abwicklungsansprüchen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses und der Geltendmachung von Einreden und von Schadensersatzansprüchen. Im Blickpunkt der praktischen Handhabung des Phänomens stehen stets Darlegungs- und Beweisprobleme des Betroffenen, aber auch Fragen der Vorsorge und der Einbindung von Betriebsrat und Personalvertretung im „Fall des Falles“. Der nachfolgende Beitrag soll das Phänomen Mobbing in Zusammenfassung der bisherigen Stellungnahmen aus Rechtsprechung und Literatur umfassend auf neuestem Stand beleuchten und gerade auch der betrieblichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer einen Leitfaden zur rechtlichen Orientierung liefern.
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