In unserem schnelllebigen Gesellschafts- und Rechtsleben vollzieht sich die Entwicklung in Wellen. Davon ist auch das Personalvertretungsrecht nicht ausgenommen. Nach einer Zeit des kontinuierlichen Ausbaus der Mitbestimmungsrechte des Personals im öffentlichen Dienst, die von basisdemokratischen Vorstellungen geprägt war, erleben wir seit geraumer Zeit eine gegenläufige Entwicklung, die Rückführung der Mitbestimmungsrechte des Verwaltungspersonals. Der Ausgleich zwischen den Anforderungen der Organisationsentscheidungen der Verfassung (vor allem des Grundsatzes der Ministerverantwortlichkeit und des Demokratieprinzips) und der Mitbestimmung des Verwaltungspersonals als Pendant für den Verlust an Selbstbestimmung, der mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zwangsläufig verbunden ist, wird erneut gesucht, neu entschieden. Dabei wird heute offen auch die Anforderung an die Arbeitsfähigkeit und Kostengünstigkeit der öffentlichen Verwaltung angesprochen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-07-01 |
Seiten 244 - 248
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