In unserem schnelllebigen Gesellschafts- und Rechtsleben vollzieht sich die Entwicklung in Wellen. Davon ist auch das Personalvertretungsrecht nicht ausgenommen. Nach einer Zeit des kontinuierlichen Ausbaus der Mitbestimmungsrechte des Personals im öffentlichen Dienst, die von basisdemokratischen Vorstellungen geprägt war, erleben wir seit geraumer Zeit eine gegenläufige Entwicklung, die Rückführung der Mitbestimmungsrechte des Verwaltungspersonals. Der Ausgleich zwischen den Anforderungen der Organisationsentscheidungen der Verfassung (vor allem des Grundsatzes der Ministerverantwortlichkeit und des Demokratieprinzips) und der Mitbestimmung des Verwaltungspersonals als Pendant für den Verlust an Selbstbestimmung, der mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zwangsläufig verbunden ist, wird erneut gesucht, neu entschieden. Dabei wird heute offen auch die Anforderung an die Arbeitsfähigkeit und Kostengünstigkeit der öffentlichen Verwaltung angesprochen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-07-01 |
Seiten 244 - 248
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: