Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Wesentlichen ist das Gesetz am 1.1.2012 in Kraft getreten. Außer dem eigentlichen Leistungsrecht beschäftigt sich das Gesetz hauptsächlich mit dem Recht der Leistungserbringer. Im Rahmen der folgenden Ausführungen sollen allerdings in erster Linie die leistungsrechtlichen Auswirkungen dargestellt werden. Die leistungsrechtlichen Veränderungen gelten für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), also für Arbeitnehmer genauso wie etwa für Familienversicherte.
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