Wie steht es um die Personalvertretung in Deutschland? Ist nach den großen Schlachten der Vergangenheit um die Grundlagen, Aufgaben und Grenzen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst heute Ruhe eingekehrt? Herrscht also personalvertretungsrechtliche „Normallage“ für die Dienstherren wie für das Verwaltungspersonal? Oder sind neue Probleme aufgetreten, die neue Antworten notwendig machen auf die alte Frage nach dem richtigen Ausgleich der Einschränkung der Selbstbestimmung, die mit dem Eintritt in den öffentlichen Dienst zwangsläufig verbunden ist?
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