Nichtigkeit einer Personalratswahl infolge wesentlicher Wahlmängel
§ 22 Abs. 1 PersVG Berlin.
§ 5 WOPersVG Berlin.
1. Der Einsatz eines mobilen Wahlbüros, bei dem die Stimmen an der Heckklappe eines Transporters abgegeben werden, und dessen Einsatzzeiten und Orte im Wahlausschreiben nicht angegeben werden, stellt einen wesentlichen Mangel der Wahl dar.
2. Zu den Voraussetzungen der Nichtigkeit einer Personalratswahl (hier: verneint).
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2022 – OVG 60 PV 7.22 –
Hinweis der Schriftleitung: Es gibt außerdem die Parallelentscheidung Beschl. v. 19.12.2022 – OVG 60 PB 8.22.
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