Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Anfechtung der Wahl einer Stufenvertretung
Fechten Beschäftigte einer Dienststelle eines nachgeordneten Verwaltungsbereichs die Wahl einer Stufenvertretung an, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts alleine auf den Sitz der Dienststelle an, bei der die Stufenvertretung gebildet worden ist.
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