Ist ein Orchester zu einer selbstständigen Dienststelle im Sinne von § 1 Abs. 3 LPVG NRW erklärt worden, dürfen Mitglieder des Orchestervorstandes im Sinne der §§ 54 ff. des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. 10. 2009 gleichzeitig in den Personalrat eines solchen Orchesters gewählt werden. Mitglieder des Orchestervorstands sind nicht als solche zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle im Sinne von § 11 Abs. 2 Buchstabe b LPVG NRW befugt.
§§ 1 Abs. 3, 11 Abs. 2 Buchstabe b) LPVG NW.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.9.2017 – 20 A 1002/17.PVL–
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: