Ordnungsgemäße Vertretung der Bundesfinanzverwaltung bei Antrag nach § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BPersVG
1. Die Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen waren in der Zeit vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2015 für die gerichtliche Vertretung des Arbeitgebers Bundesrepublik Deutschland im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG zuständig.
2. Für einen wirksamen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG benötigt der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im gerichtlichen Verfahren neben der Befugnis zur Abgabe prozessualer Erklärungen auch die Befugnis zu personalwirtschaftlichen Hestaltungsentscheidungen i. S. des § 9 Abs. 4 BPersVG.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten € 5,56* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.