Durch den TVöD und den TV-L sind zahlreiche Folgetarifverträge notwendig geworden. Im öffentlichen Dienst ist ein Paradigmenwechsel eingetreten. Unter einem Paradigmenwechsel wird ein Wechsel von einer rationalistischen zu einer ganzheitlichen Weltansicht verstanden. Es sollen sehr viel bescheidenere Grundfragen der Änderung des öffentlichen Dienstrechts verglichen und besprochen werden. In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts ist ein Wechsel der Anschauungen eingetreten. Das gilt vor allem im Arbeitszeitrecht mit seinen Flexibilisierungsmöglichkeiten und beim Entgelt. Der Weg von der Alimentation zur Leistungsentlohnung ist angetreten. Die Geldentlohnung nach Lebensalter, Familienstand und der Zahl der Kinder ist beseitigt. Das gleiche gilt für die Bewährungs-, Fallgruppen-, Tätigkeitsaufstiege oder Vergütungsgruppenzulagen nach Ablauf bestimmter Zeiten. Überdurchschnittliche Leistungen und Eigeninitiativen sollen gefördert werden.
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