Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen unter ihrem Vorsitzenden Dr. Peter Wickler hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Rechtsgeschichte geschrieben, in dem es den Begriff Mobbing zum ersten Mal in der Rechtsprechung definiert und zur „Waffengleichheit“ zwischen Mobbingtäter und Mobbingopfer die erleichterte Beweisführung (Mobbingtagebuch) und damit auch bessere Chancen für die Schadensersatzregelung eingeführt hat (Urteile vom 10. 4. 2001 – 5 Sa 403/2000 – und 15. 2. 2001 – 5 Sa 102/2000 –).
Nunmehr hat die 5. Kammer des LAG mit ihrem Urteil vom 28. 06. 2005, 5 Sa 63/2004 erneut in einem Mobbingfall „Eckpfeiler“ gesetzt und den Prüfungsablauf einer mobbingbedingten Persönlichkeitsverletzung im Bereich einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Behinderteneinrichtung ausführlich dargestellt.
Hinzu kommt, dass die 1. Kammer des Thüringer LAG in ihrem Urteil vom 10. 06. 2004 (1 Sa 148/01) die bisherige Mobbingschutzrechtsprechung der 5. Kammer in einer für Urteile ungewöhnlichen Diktion („Überschreitung der Grenzen richterlichen Handelns“) massiv kritisiert und verworfen hat und die 5. Kammer sich in dem vorgenannten Urteil nun argumentativ dagegen zur Wehr setzt. Darüber hinaus wird hier auf ein nicht veröffentlichtes Urteil der 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln (Urteil vom 09. 07. 2002 – 8 Ca 3274/02 –) eingegangen, in dem das Herausdrängen einer wenig leistungsfähigen, als störend empfundenen Kollegin als „sozialadäquater und gerade im Öffentlichen Dienst anerkennenswerter Akt der Selbstbefreiung“ bewertet wurde!
Pikanter Streit in der „Familie“, bei dem sich Außenstehende genüsslich zurücklehnen und abwartend die Hände reiben können? Weit gefehlt, da die Rechtsprechung der 1. Kammer einen Rückschritt in der Mobbingbekämpfung bedeuten würde und dies Personalvertretungen wie auch Mobbingopfer naturgemäß nicht unberührt lassen kann. Anlass genug also, sich mit den beiden Hauptanliegen dieses Urteils, seinen Auswirkungen und seinen Folgerungen für die tägliche Personalratsarbeit auseinanderzusetzen!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 444 - 450
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